Jetzt ist es offiziell, in allen Bundesländern sind Schulen, Kindergärten und Kitas geschlossen worden, so dass die Eltern oft zwangsläufig zu Hause bleiben müssen. Denn die Kinder sollen auch nicht zu den Großeltern gegeben werden, da die Ansteckungsgefahr und das damit verbundene Risiko für ältere Menschen einfach zu hoch ist.

Aber dürfen Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben und bekommen sie weiterhin vollen Lohn? Wir haben diesbezüglich einige Fakten zusammengestellt, damit Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten.

Lohnfortzahlung bei Ausnahmezustand

Vorab: Das BGB hat diesbezüglich laut §616 festgelegt, wenn der Arbeitsvertrag kurzzeitig und ohne eigenes Verschulden nicht angetreten werden kann, wird das Gehalt eine gewisse Zeit weiter gezahlt.
Da wir uns in einem Ausnahmezustand befinden, handelt es sich um eine solche Situation, da es aufgrund von Corona an der Kinderbetreuung fehlt, um seiner Arbeit nachkommen zu können.
Wichtig: Wenn Sie Ihrer Arbeit vom Homeoffice aus nachgehen können, kommt der Paragraph 616 nicht zum tragen.

Arbeitsrechtler raten nun folgendermaßen vorzugehen:

  • Kontaktieren Sie direkt Ihren Arbeitgeber, um die Situation mit ihm zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
  • Nur wenn sich wirklich keine Alternative zur Betreuung findet und kein anderes Familienmitglied, die Betreuung übernehmen kann, ist es  gestattet der Arbeit fern zu bleiben. Achtung! Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr für ältere Menschen, sollten die Großeltern nicht in Anspruch genommen werden.
  • Da die Lohnfortzahlung während des Ausnahmezustands nur für einen kurzen Zeitraum und je nach Dienstverhältnis gilt, muss der Arbeitgeber im Einzelfall entscheiden.
  • Aufgrund der Situation kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass Sie Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auch Homeoffice machen. Je nach Arbeitgeber, darf man das Kind auch mit zur Arbeit bringen. Voraussetzung ist natürlich, dass alle gesund sind und nicht vom Verdacht auf das Coronavirus betroffen sind.

Das Coronavirus bringt unsere Gesellschaft, als auch die Wirtschaft, in eine nie dagewesene Situation. Da aktuell keine Rechtsprechung zum Virus vorliegt, sind Arbeitgeber überwiegend kooperativ, um gemeinsam die Ausnahmesituation so gut wie möglich zu überstehen.